Nutzung von Sportstätten und Schwimmbäder im Rahmen der Corona-Pandemie

Dezember 1, 2021

Ab dem 1.12.2021 ist die Warnstufe 2 im Landkreis Aurich ausgerufen worden. Damit wird eine Verschärfung der Regelungen für die Nutzung der Sportanlagen  und Schwimmbäder einhergehen. Nach der aktuellen Corona-Verordnung wäre für die Nutzung der Innensportanlagen und des Schwimmbetriebes eine sog. 2G-plus-Regel umzusetzen. D.h., dass neben den oben genannten Voraussetzungen dann auch zwingend ein negativer Testnachweis vorzulegen ist. Zusätzlich müssen die Beteiligten eine FFP2-Maske tragen. Des Weiteren besteht dann die Kontaktdatenerhebung für eine Teilnehmerzahl ab 15 Personen.

In der Sitzung der Norder Sportvereine haben sich die Delegierten dafür ausgesprochen, dass bei Eintreten der Warnstufe 2 die Vereine, sofern sie nicht im Wettkampf- bzw. Punktspielbetrieb eingebunden sind, freiwillig auf die Nutzung der Innensportanlagen verzichten. Die Stadt Norden empfiehlt diesem Vorschlag zu folgen.

Auch wir haben aus Fürsorgeplicht unseren Mitgliedern gegenüber dieser Regelung zugestimmt und schließen unseren gesamten Innensportbetrieb, einschließlich Kursen und Aktivitäten im Vereinsheim.

Diese Regelung gilt ab sofort auf unbestimmte Zeit, längstens jedoch bis zur Reduzierung auf die Warnstufe 1.

Wir hoffen auf euer Verständnis!