Kündigung der Vereinsmitgliedschaft

Manchmal kommt es vor, dass sich ein Vereinsmitglied dazu entschließt, aus dem Verein auszutreten. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, doch der Ablauf bleibt derselbe. Es muss eine Kündigung zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist eingereicht werden. In begründeten Fällen kann der Vorstand von dieser Regelung abweichen.
Der fristgerechte Austritt kann mit dem folgenden Formular erfolgen.