Antrag auf Fahrtkostenerstattung

Liegt eine durch die Vereinstätigkeit veranlasste Auswärtstätigkeit vor oder auswärtige Veranstaltungen können nur durch Bildung von Fahrgemeinschaften erreicht werden, dann können die Fahrtkosten pauschal mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer erstattet werden.
Eine Erstattung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
– Der vereinseigene Bulli kann nicht genutzt werden.
– Es werden Fahrgemeinschaften mit mindestens 4 Erwachsenen oder 3 Jugendlichen / Kindern gebildet.
– Die Fahrgemeinschaften bestehen nur aus Spielern oder Wettkämpfern.
– Das Ziel liegt außerhalb des Altkreises Norden.